Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine attraktive Möglichkeit, bei der sowohl der Staat als auch Arbeitgeber, beinahe alle Arbeitnehmer finanziell beim Sparen unterstützen können. Aber wie funktioniert das VL-Sparen im Detail? Wer hat Anspruch darauf, und welche Regelungen müssen beachtet werden? Im folgenden Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema vermögenswirksame Leistungen.
Was sind Vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliche Zahlungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeiter über das reguläre Gehalt hinaus gewähren, um deren Vermögensbildung zu fördern. Diese Leistungen sind gesetzlich im 5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG) geregelt und dienen dazu, Arbeitnehmer beim Aufbau eines finanziellen Polsters zu unterstützen. Die Beiträge fließen direkt in einen vom Arbeitnehmer ausgewählten Sparvertrag, wodurch über einen festgelegten Zeitraum Vermögen angespart wird.
Wer hat Anspruch auf VL?
Grundsätzlich haben fast alle Arbeitnehmer Anspruch auf VL, sofern der Arbeitgeber diese anbietet. Dazu gehören neben regulären Angestellten auch Auszubildende, Beamte und Soldaten. Ob und in welcher Höhe die ArbeitgeberVL zahlen, ist jedoch häufig im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Zusätzlich können Arbeitnehmer, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, Anspruch auf eine staatliche Förderung, die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage, haben.
Freie Mitarbeiter, Selbstständige sowie Rentner haben keinen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen.
Überblick über Förderung und Einkommensgrenzen
Jährlich max. geförderte Sparleistung | Höhe der Förderung | Max. Sparzulage | Voraussetzung: Max. zu versteuerndes Einkommen | |
Unverheiratet | 470 Euro | 9 Prozent | 43 Euro | 40.000 Euro |
Verheiratet/Verpartnert: Einer ist Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin | 470 Euro | 9 Prozent | 43 Euro | 80.000 Euro |
Verheiratet/Verpartnert: Beide sind Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen | 940 Euro | 9 Prozent | 86 Euro | 80.000 Euro |
Wie funktioniert das VL-Sparen im Detail?
Vertragsabschluss: Zunächst muss ein Sparvertrag bei einem entsprechenden Anbieter abgeschlossen werden. Zu den möglichen Anlageformen gehören:
Bausparverträge: Geeignet für den späteren Erwerb oder die Renovierung einer Immobilie.
Investmentfonds: Potenzial für höhere Renditen durch Investitionen in Aktien- oder Mischfonds.
Banksparpläne: Sicherheit und feste Zinserträge.
Betriebliche Altersvorsorgeprodukte: Zusätzliche Rente im Alter.
Antrag beim Arbeitgeber: Nach Abschluss des Sparvertrags informiert der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über den Vertrag und stellt einen Antrag auf VL-Zahlungen. Hierfür sind meist Formulare des Sparanbieters oder des Arbeitgebers erforderlich.
Einzahlungen: Der Arbeitgeber überweist die vermögenswirksamen Leistungen direkt in den Sparvertrag. Diese Zahlungen erfolgen meist monatlich und können bis zu 40 Euro pro Monat betragen. In einigen Fällen sind auch höhere Beträge möglich, je nach Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung.
Sperrfrist: Die eingezahlten Gelder unterliegen in der Regel einer Sperrfrist von sieben Jahren. Das bedeutet, dass während dieser Zeit keine Auszahlungen aus dem Sparvertrag erfolgen können. Nach Ablauf der Sperrfrist kann das angesparte Vermögen genutzt werden.
Staatliche Förderung: Arbeitnehmer , die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können zusätzlich zur VL-Zahlung eine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten. Diese beträgt 9% für Bausparverträge und 20% für Investmentfonds, bezogen auf die jährlichen Einzahlungen. Um die Förderung zu erhalten, muss jährlich ein Antrag bei der Finanzbehörde gestellt werden.
Vorteile des VL-Sparens
Zusätzliche Einkünfte: Durch die Zuzahlungen von Arbeitgeber und Staat können beträchtliche zusätzliche Einkünfte generiert werden.
Steuerliche Vorteile: Die Zuzahlungen und Erträge aus VL sind oft steuerlich begünstigt.
Flexibilität nach Sperrfrist: Nach Ablauf der Sperrfrist kann das angesparte Vermögen flexibel genutzt werden, zum Beispiel für den Kauf einer Immobilie, eine größere Anschaffung oder als Altersvorsorge.
Wichtige Regelungen und Voraussetzungen
Einkommensgrenzen: Für die staatliche Förderung müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Diese betragen für Ledige 40.000 Euro und für Verheiratete 80.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr.
Antragstellung: Der Antrag auf die Arbeitnehmer-Sparzulage muss jährlich beim Finanzamt eingereicht werden. Dies erfolgt im Rahmen der Steuererklärung.
Verschiedene Anlageformen: Es ist wichtig, die verschiedenen Anlageformen sorgfältig zu prüfen und diejenige zu wählen, die am besten zu den individuellen Sparzielen und der Risikobereitschaft passt.
Fazit
Das VL-Sparen ist eine attraktive Möglichkeit, mit Unterstützung von Arbeitgeber und Staat ein finanzielles Polster aufzubauen. Es bietet eine einfache und effektive Methode, langfristig Vermögen zu bilden und von diversen Förderungen zu profitieren. Wer die Möglichkeit hat, sollte diese Form des Sparens in Betracht ziehen und die entsprechenden Angebote seines Arbeitgebers nutzen. Eine sorgfältige Auswahl des Sparvertrags und die Beachtung der Förderbedingungen können dabei helfen, das Maximum aus den vermögenswirksamen Leistungen herauszuholen und eine solide finanzielle Grundlage für die Zukunft zu schaffen.