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Elternhaus erben: Das gilt es zu beachten

Autorenbild: Michael ReichenbergerMichael Reichenberger

Aktualisiert: 28. Jan.

 
Elternhaus erben: Das gilt es zu beachten

Das Erben des Elternhauses ist für viele Menschen ein emotionaler Moment, der nicht nur mit dem Übergang von Eigentum und Vermögen verbunden ist, sondern auch zahlreiche Erinnerungen an die Familie weckt. Doch neben diesen emotionalen Aspekten gibt es viele rechtliche und finanzielle Fragen, die beachtet werden müssen.




Wie geht es mit der Erbschaftssteuer um?

Welche Rechte haben die Geschwister?

Und was passiert, wenn ein Wohnrecht im Testament festgelegt wurde?


In diesem Artikel möchten wir auf die wichtigsten Punkte eingehen, die beim Erben des Elternhauses zu berücksichtigen sind.



1. Wer erbt das Elternhaus? – Die rechtliche Lage verstehen


Wenn Eltern verstorben sind, geht das Vermögen in der Regel an eine Erbengemeinschaft, wenn mehrere Kinder vorhanden sind. Diese Gemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft, was bedeutet, dass der Nachlass als ungeteiltes Ganzes auf die Erben übergeht. Das bedeutet auch, dass das Elternhaus nicht sofort einer Person allein gehört, sondern von allen Miterben gemeinsam verwaltet werden muss. Sie müssen sich über die Zukunft der Immobilie einigen, was zu Konflikten führen kann. Denn während der eine Erbe im Elternhaus wohnen möchte, wollen andere vielleicht lieber das Haus verkaufen und den Erlös unter den Erben aufteilen.


Wenn kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge, nach der Ehepartner und Kinder vorrangig erben. Sollte ein Testament vorhanden sein, muss es eröffnet und geprüft werden, um Klarheit darüber zu bekommen, wie der Nachlass verteilt werden soll.





2. Erbschaftssteuer und Freibeträge – Wann ist das Erben steuerfrei?


Ein zentraler Punkt beim Erben des Elternhauses ist die Frage nach der Erbschaftssteuer. Diese fällt an, wenn der Wert des geerbten Vermögens einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Für Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro pro Elternteil. Das bedeutet, dass ein geerbtes Elternhaus bis zu diesem Wert steuerfrei vererbt werden kann. Liegt der Wert des Hauses über diesem Freibetrag, fällt auf den überschüssigen Wert Erbschaftssteuer an. Der Steuersatz hängt dabei vom Wert des geerbten Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad ab.


Es kann sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten Schenkungen vorzunehmen, um steuerliche Vorteile zu nutzen. Denn Freibeträge können alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden, was unter Umständen zu einer steuerlichen Entlastung führt.



3. Der Wert der Immobilie – Was ist das Elternhaus wert?


Bevor man sich entscheidet, das geerbte Elternhaus zu verkaufen, zu behalten oder zu vermieten, sollte der Wert der Immobilie ermittelt werden. Der Immobilienwert wird durch viele Faktoren beeinflusst, wie etwa die Lage, den Zustand des Hauses, die Größe und die aktuelle Marktlage. Eine realistische Einschätzung des Wertes ist wichtig, um zu entscheiden, ob man das Haus behalten möchte oder ob es sinnvoller ist, es zu verkaufen. Hierbei kann eine fundierte Beratung durch einen Bausachverständigen helfen.


Falls sich mehrere Erben auf eine Auszahlung einigen möchten, muss der Wert der Immobilie ermittelt werden, um fair zu entscheiden, wieviel jeder Erbe erhält. In manchen Fällen kann es notwendig sein, einen Kredit aufzunehmen, um die anderen Erben auszuzahlen. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit der Finanzierung zu befassen.




4. Wohnen im Elternhaus – Das Wohnrecht und seine Tücken


Ein weiteres Thema, das viele Erben beschäftigt, ist die Frage, ob sie das geerbte Elternhaus selbst bewohnen können oder möchten. In einigen Fällen haben Eltern ihren Kindern ein Wohnrecht im Testament eingeräumt. Das bedeutet, dass ein bestimmter Erbe das Recht hat, im Haus zu wohnen, auch wenn er oder sie nicht der alleinige Eigentümer ist. Ein Wohnrecht kann entweder auf Lebenszeit oder für einen bestimmten Zeitraum bestehen.


Ein solches Wohnrecht kann den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie erschweren, da die anderen Erben in der Regel auch darüber entscheiden müssen. Wenn mehrere Erben beteiligt sind, sollten sie sich frühzeitig über den Umgang mit dem Wohnrecht einig werden. In einigen Fällen kann es notwendig sein, rechtlichen Rat einzuholen, um die verschiedenen Interessen zu berücksichtigen und eine Lösung zu finden, die für alle akzeptabel ist.



5. Die Erbengemeinschaft – Was tun, wenn man sich nicht einig ist?


In einer Erbengemeinschaft müssen alle Entscheidungen einstimmig getroffen werden, was zu Konflikten führen kann, insbesondere bei einem wertvollen Erbe wie dem Elternhaus. Wenn ein Erbe das Haus behalten möchte, ein anderer es verkaufen will und ein dritter es vermieten möchte, ist es oft schwierig, eine Einigung zu erzielen. In solchen Fällen kann eine Mediation hilfreich sein, um die verschiedenen Interessen der Erben in Einklang zu bringen und eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.


Im schlimmsten Fall, wenn keine Einigung erzielt werden kann, bleibt als letzte Option die Teilungsversteigerung. Dabei wird die Immobilie zwangsweise verkauft, und der Erlös wird unter den Erben aufgeteilt. Allerdings ist dies oft der ungünstigste Weg, da der Verkaufspreis in einer Versteigerung in der Regel unter dem Marktwert liegt und alle Erben dadurch finanziell benachteiligt werden können.




Fazit


Das Erben des Elternhauses ist eine komplexe Angelegenheit, die sowohl rechtliche als auch finanzielle Fragen aufwirft. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den Themen Erbschaftssteuer, Wertermittlung der Immobilie und möglichen Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen. Ein Testament kann dabei helfen, Klarheit zu schaffen und Streitigkeiten zu vermeiden. Wer das Haus behalten möchte, sollte sich gut über die finanziellen Möglichkeiten informieren, da auch die Auszahlung von Miterben oder das Aufnehmen eines Kredits zu den Themen gehören, die gut durchdacht werden sollten.


Letztlich ist es wichtig, dass alle Erben fair behandelt werden und eine Lösung finden, die ihren individuellen Interessen gerecht wird. Nur so kann das Erbe des Elternhauses in einer Weise bewältigt werden, die den Erinnerungen an die Familie und den rechtlichen Anforderungen gerecht wird.


 
Finanzberatung

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