
Der Tod eines geliebten Menschen ist ein Ereignis, das uns oft unerwartet trifft. Neben der Trauer um den Verlust stehen zahlreiche organisatorische Aufgaben an, die bewältigt werden müssen. Je nachdem, wo der Todesfall eintritt, gibt es unterschiedliche Abläufe. Damit Sie in dieser schwierigen Zeit einen klaren Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Schritte für Sie zusammengefasst.
Sofortige Maßnahmen nach einem Todesfall
Tritt der Tod in einer Einrichtung wie einem Krankenhaus oder Pflegeheim ein, übernimmt das Personal die ersten Schritte. Die verantwortlichen Mitarbeiter benachrichtigen den Arzt, lassen den Totenschein ausstellen und informieren gegebenenfalls die zuständigen Stellen. Sie als Angehörige müssen in diesem Fall erst einmal nicht aktiv werden.
Stirbt jedoch eine Person zu Hause, sind Sie gefragt. Als Erstes benachrichtigen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. Dieser stellt den Totenschein aus – ein Dokument, das für die weiteren Schritte unbedingt erforderlich ist. Anschließend sollten Sie die nächsten Angehörigen informieren. Falls Haustiere im Haushalt leben, sorgen Sie für eine kurzfristige Betreuung.
Dokumente zusammenstellen und erste Behördenwege
Haben Sie den Totenschein erhalten, ist der nächste Schritt die Beantragung der Sterbeurkunde. Diese wird beim Standesamt oder Bürgeramt des Sterbeortes ausgestellt. Es ist ratsam, mehrere beglaubigte Exemplare anzufordern, da diese in der Folgezeit bei vielen Behörden, Banken und Versicherungen vorgelegt werden müssen.
Bereiten Sie dazu alle notwendigen Unterlagen vor, darunter:
Personalausweis und/oder Reisepass der verstorbenen Person
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde oder gegebenenfalls Scheidungsurteil
Nachweise zu Kranken- und Rentenversicherung
Testament oder Hinterlegungsschein vom Amtsgericht (falls vorhanden)
Diese Dokumente sind nicht nur für die Beantragung der Sterbeurkunde wichtig, sondern auch für die spätere Regelung des Nachlasses.
Organisation der Bestattung
Die Organisation der Bestattung ist eine emotionale, aber auch organisatorisch fordernde Aufgabe. Wenn die verstorbene Person bereits Anweisungen oder Wünsche hinterlassen hat, erleichtert dies die Planung. Andernfalls müssen Sie gemeinsam mit den Angehörigen Entscheidungen treffen. Dabei geht es um folgende Fragen:
Welche Bestattungsart soll es sein? In Deutschland gibt es Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattungen.
Soll die Trauerfeier groß oder im kleinen Kreis gehalten werden?
Welche Elemente wie Blumenschmuck, Musik oder eine Trauerrede sollen die Feier prägen?
Ein Bestattungsunternehmen kann Sie bei diesen Entscheidungen unterstützen. Lassen Sie sich vorab die Kosten detailliert aufschlüsseln. Im Durchschnitt betragen die Ausgaben für eine Beerdigung etwa 13.000 Euro. Klären Sie daher rechtzeitig, ob eine Sterbegeld- oder Lebensversicherung zur Deckung der Kosten existiert.
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Quellen: Google
Regelung der Wohnsituation
Je nach Wohnsituation der verstorbenen Person stehen unterschiedliche Aufgaben an. Lebte die Person in einem Pflegeheim, ist die Kündigung des Heimvertrags erforderlich. War sie Mieterin oder Mieter, können Sie als Erbe den Mietvertrag kündigen. Gleiches gilt für Verträge mit Energieversorgern, Telefonanbietern oder anderen Dienstleistern.
Bewohnte die Person eine Eigentumswohnung oder ein Haus, müssen Sie bis zur Testamentseröffnung warten, bevor weitere Schritte erfolgen können. In jedem Fall sollten Sie jedoch kurzfristige Maßnahmen treffen, wie:
Briefkasten regelmäßig leeren und einen Nachsendeauftrag einrichten
Kühlschrank leeren und verderbliche Lebensmittel entsorgen
Heizung und elektrische Geräte abschalten
Bei Bedarf eine Alarmanlage aktivieren
Ist Ihr Ehepartner verstorben und war ein laufender Kredit auf seinen Namen ausgestellt, sollten Sie umgehend die Bank informieren. Eventuell können Ratenzahlungen ausgesetzt werden, bis die Nachlassregelung abgeschlossen ist.
Nachlassplanung verwaltung und Erbschaft
Sobald die Bestattung abgeschlossen ist, beginnt die Abwicklung des Nachlasses. Hierbei hilft Ihnen ein Erbschein, den Sie beim Amtsgericht beantragen können. Dieser erlaubt Ihnen, auf das Nachlasskonto zuzugreifen und rechtliche Schritte einzuleiten.
Prüfen Sie sorgfältig, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten. Wenn die verstorbene Person Schulden hinterlassen hat, können Sie einen Antrag auf Nachlassverwaltung stellen. In diesem Fall übernimmt ein vom Gericht bestellter Verwalter die Abwicklung. Sind Sie sicher, dass das Erbe keine Belastung darstellt, können Sie beginnen, den Haushalt aufzulösen und Verträge zu kündigen.
Besonderes Augenmerk gilt Versicherungen und Geldgeschäften. Einige Verträge enden automatisch mit dem Tod der versicherten Person, andere müssen aktiv gekündigt werden. Klären Sie:
Krankenversicherung: Diese endet in der Regel sofort.
Lebens- und Unfallversicherungen: Reichen Sie hier die Sterbeurkunde ein, um Leistungen zu beantragen.
Rentenversicherung: Beantragen Sie Witwen-, Witwer- oder Waisenrente.
Das digitale Erbe
Nicht zu unterschätzen ist auch der digitale Nachlass. Dazu gehören E-Mail-Konten, Social-Media-Profile und Zugänge zu Online-Diensten wie Shops oder Streaming-Anbietern. Mit der Sterbeurkunde können Sie die Löschung oder Übertragung dieser Konten beantragen. Einige Plattformen bieten spezielle Verfahren für Erben an.
Fazit
Der Verlust eines Menschen ist eine der schwierigsten Erfahrungen im Leben. Die damit verbundenen organisatorischen Aufgaben können überwältigend wirken, doch mit einem klaren Plan und der Unterstützung von Fachleuten lassen sich diese Herausforderungen bewältigen. Lassen Sie sich Zeit für Ihre Trauer, aber vergessen Sie nicht, wichtige Fristen einzuhalten, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Eine strukturierte Vorgehensweise hilft Ihnen, diese schwere Zeit zu meistern.