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Vorauspauschale bei Investmentfonds – Was Verbraucher wissen sollten

Autorenbild: Stefan PrinzStefan Prinz

Aktualisiert: 16. Jan.

 
Vorauspauschale bei Investmentfonds – Was Verbraucher wissen sollten

Wenn Sie in Investmentfonds investieren, haben Sie vielleicht schon einmal den Begriff „Vorauspauschale“ gehört. Doch was verbirgt sich eigentlich dahinter, und warum wird diese Pauschale überhaupt erhoben? Keine Sorge – in diesem Beitrag erklären wir Ihnen alles Wichtige auf einfache und verständliche Weise.







Was ist die Vorauspauschale?


Die Vorauspauschale ist ein steuerlicher Begriff, der bei der Besteuerung von Investmentfonds eine Rolle spielt. Seit der Reform des Investmentsteuergesetzes im Jahr 2018 wird sie verwendet, um sicherzustellen, dass Erträge aus Fonds – auch wenn diese nicht ausgezahlt werden – trotzdem einer Besteuerung unterliegen.


Das bedeutet: Selbst wenn ein Fonds seine Gewinne nicht ausschüttet, sondern diese einbehält und reinvestiert („thesauriert“), wird eine Mindeststeuer fällig. So möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Anleger ihre Steuerlast endlos in die Zukunft verschieben.



Warum gibt es die Vorauspauschale?


Früher mussten Anleger bei thesaurierenden Fonds oft erst beim Verkauf ihrer Fondsanteile Steuern zahlen. Dies führte dazu, dass Erträge über Jahre hinweg unversteuert blieben, was den Staatshaushalt belastete.


Die Vorauspauschale sorgt dafür, dass wenigstens ein Teil der Erträge schon vor dem Verkauf versteuert wird. Diese Regelung schafft also eine Art steuerlichen Ausgleich zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds.





Wann wird die Vorauspauschale erhoben?


Die Vorauspauschale wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres berechnet und von Ihrer Depotbank automatisch abgeführt. Sie brauchen sich also nicht selbst darum zu kümmern.


Die Bank zieht die Steuer direkt von Ihrem Konto ein oder verwendet das Verrechnungskonto, das mit Ihrem Depot verbunden ist. Falls Ihr Sparer-Pauschbetrag (dazu später mehr) noch nicht ausgeschöpft ist, wird die Steuer auf die Vorauspauschale in diesem Rahmen verrechnet.



Wie wird die Vorauspauschale berechnet?


Die Berechnung der Vorauspauschale basiert auf einer einfachen Formel. Dabei werden zwei Werte verglichen, und der niedrigere Betrag wird als Grundlage für die Besteuerung herangezogen:


  1. Basisertrag: Dieser wird errechnet, indem der Wert Ihres Fondsanteils am Jahresanfang mit einem gesetzlich festgelegten Basiszins multipliziert wird. Der Basiszins wird jedes Jahr neu festgelegt und orientiert sich an den Zinssätzen für Bundesanleihen.

  2. Tatsächliche Wertsteigerung: Das ist der Betrag, um den Ihr Fondsanteil im Laufe des Jahres tatsächlich an Wert gewonnen hat.


Die Vorauspauschale entspricht dann dem niedrigeren Wert aus diesen beiden Größen.


Beispiel:

  • Wert Ihres Fondsanteils am 1. Januar: 10.000 Euro

  • Basiszins: 2 %

  • Basisertrag: 10.000 Euro × 2 % = 200 Euro

  • Tatsächliche Wertsteigerung im Jahr: 150 Euro


Da die tatsächliche Wertsteigerung niedriger ist als der Basisertrag, beträgt die Vorauspauschale 150 Euro. Auf diesen Betrag wird dann die Steuer erhoben.





Welche Steuern fallen auf die Vorauspauschale an?


Auf die Vorauspauschale wird die sogenannte Abgeltungssteuer erhoben. Diese beträgt 25 % des Ertrags, zu dem noch der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer hinzukommen.


Beispiel:

Wenn die Vorauspauschale 150 Euro beträgt, sieht die Steuerberechnung so aus:

  • Abgeltungssteuer (25 %): 37,50 Euro

  • Solidaritätszuschlag (5,5 % von 37,50 Euro): 2,06 Euro

  • Kirchensteuer (z. B. 8 % von 37,50 Euro): 3,00 Euro


Insgesamt würden in diesem Fall 42,56 Euro an Steuern anfallen.



Was passiert mit der Vorauspauschale beim Verkauf?


Falls Sie Ihre Fondsanteile später verkaufen, wird die bereits gezahlte Steuer auf die Vorauspauschale berücksichtigt. Das bedeutet: Sie zahlen beim Verkauf weniger Steuern, da die Vorauspauschale sozusagen als Vorauszahlung verrechnet wird.



Der Sparer-Pauschbetrag


Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der für Kapitaleinkünfte gilt. Dieser beträgt:

  • 1.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen

  • 2.000 Euro pro Jahr für verheiratete Paare


Wenn Ihre gesamten Kapitaleinkünfte (z. B. Zinsen, Dividenden und Erträge aus Fonds) unterhalb dieses Freibetrags liegen, müssen Sie keine Steuern zahlen. Die Vorauspauschale wird dann ebenfalls nicht besteuert.


Tipp:


Damit der Sparer-Pauschbetrag automatisch berücksichtigt wird, sollten Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag einreichen.





Vorteile und Kritik an der Vorauspauschale

Die Vorauspauschale hat Vor- und Nachteile:


Vorteile:

  • Die Steuerlast wird gleichmäßig über die Jahre verteilt.

  • Kein plötzlicher hoher Steuerbetrag beim Verkauf von Fondsanteilen.


Kritik:

  • Die Berechnung der Vorauspauschale kann für Verbraucher kompliziert wirken.

  • Auch bei niedrigen Erträgen oder sogar bei Verlusten kann eine Steuer fällig werden, wenn der Basisertrag greift.



Fazit


Die Vorauspauschale mag auf den ersten Blick kompliziert wirken, aber sie ist letztlich ein Mittel, um die Besteuerung von Fonds transparenter und fairer zu gestalten. Als Anleger sollten Sie vor allem darauf achten, Ihren Sparer-Pauschbetrag optimal zu nutzen und sich nicht von der Vorauspauschale verunsichern zu lassen. Ihre Bank kümmert sich um die Berechnung und Abführung der Steuer, sodass Sie sich voll auf Ihre Investments konzentrieren können.

Falls Sie unsicher sind, wie sich die Vorauspauschale auf Ihre Fonds auswirkt, kann ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater oder Finanzberater hilfreich sein. So bleiben Sie gut informiert und sparen möglicherweise sogar Steuern!

 
Beratung

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